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Einzelvertragliche BeratungPunktuelle Beratung in ausgewählten Teilbereichen |
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Sofern unsere Mandanten zielgerichtet bestimmte Teilbereiche ihres vertraglichen Einkaufs optimieren wollen, bieten wir bedarfsgerecht eine punktuelle Rechtsberatung an. Das beinhaltet z.B. die Erarbeitung von ausgewählten Vertragsmustern oder Verträgen zur Regelung bestimmter Lieferantenbeziehungen oder etwa die Erarbeitung/Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Honorar wird als Pauschalhonorar
auf Tagessatzbasis vereinbart. |