blasius kollegen Gesetz

Einzelvertragliche Beratung

Punktuelle Beratung in ausgewählten Teilbereichen

Sofern unsere Mandanten zielgerichtet bestimmte Teilbereiche ihres vertraglichen Einkaufs optimieren wollen, bieten wir bedarfsgerecht eine punktuelle Rechtsberatung an. Das beinhaltet z.B. die Erarbeitung von ausgewählten Vertragsmustern oder Verträgen zur Regelung bestimmter Lieferantenbeziehungen oder etwa die Erarbeitung/Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Honorar wird als Pauschalhonorar auf Tagessatzbasis vereinbart.