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Unsere Beratungs-Praxis zeigt,
dass die AGB vieler Unternehmen
weder die geltenden Rechtsgrundlagen
noch die aktuelle einschlägige,
höchstrichterliche Rechtsprechung
berücksichtigen.
Halten jedoch derartige AGB
im Streitfall einer juristischen
oder gar gerichtlichen Überprüfung
in zentralen Punkten nicht
Stand, werden die an sich vom
Verwender angestrebten Regelungsziele
meist nicht erreicht.
Um die Realisierung dieser
Gefahren zu vermeiden, bringen
wir die AGB unserer Mandanten
auf einen rechtssicheren und
interessenorientierten Stand.
Abhängig von der konkreten
Beschaffungssituation und der
Geschäftspraxis unseres
Mandanten erstellen oder überarbeiten
wir daher sowohl Allgemeine
Einkaufsbedingungen als auch
Lieferbedingungen und integrieren
diese in die vorhandene Vertragsstruktur.
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