blasius kollegen Gesetz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Beratungs-Praxis zeigt, dass die AGB vieler Unternehmen weder die geltenden Rechtsgrundlagen noch die aktuelle einschlägige, höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigen.

Halten jedoch derartige AGB im Streitfall einer juristischen oder gar gerichtlichen Überprüfung in zentralen Punkten nicht Stand, werden die an sich vom Verwender angestrebten Regelungsziele meist nicht erreicht.

Um die Realisierung dieser Gefahren zu vermeiden, bringen wir die AGB unserer Mandanten auf einen rechtssicheren und interessenorientierten Stand. Abhängig von der konkreten Beschaffungssituation und der Geschäftspraxis unseres Mandanten erstellen oder überarbeiten wir daher sowohl Allgemeine Einkaufsbedingungen als auch Lieferbedingungen und integrieren diese in die vorhandene Vertragsstruktur.