blasius kollegen Gesetz

Arbeitsrecht

Im Sektor Arbeitsrecht liegt unser Beratungsschwerpunkt im Individualarbeitsrecht. Hier sind wir sowohl außergerichtlich als auch prozessual für unsere Mandanten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erfolgreich tätig.

Zu unserem Beratungsspektrum gehört insbesondere

  • die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen (Anstellungsverträge, Freie Mitarbeiter Verträge etc.)
  • die strategische Beratung und Vertretung in Kündigungsverfahren und -prozessen
  • die Beratung zur Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • die Überprüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen