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Im Sektor Arbeitsrecht liegt
unser Beratungsschwerpunkt
im Individualarbeitsrecht.
Hier sind wir sowohl außergerichtlich
als auch prozessual für
unsere Mandanten (Arbeitgeber
und Arbeitnehmer) erfolgreich
tätig.
Zu unserem Beratungsspektrum
gehört insbesondere
- die Gestaltung und Überprüfung
von Arbeits- und Dienstverträgen
(Anstellungsverträge,
Freie Mitarbeiter Verträge
etc.)
- die strategische Beratung
und Vertretung in Kündigungsverfahren
und -prozessen
- die Beratung zur Gestaltung
von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- die Überprüfung
und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
und Sozialplänen
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