blasius kollegen Gesetz

Gesellschaftsrecht

Wir beraten unsere Mandanten in zentralen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Hierzu gehört insbesondere die Gründung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften. Wir arbeiten Gesellschaftsverträge aus und begleiten die Gründung der Gesellschaft bis zur Anmeldung zum Handelsregister.

Über die Gründungsberatung hinaus beraten wir bei Satzungsänderungen, Beschlussfassungen, Sitzverlegungen, der Kapitalherabsetzung oder -erhöhung und der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen